Der Chef der Showbühne Mainz hat viel Phantasie. Wie er sich Weihnachten im Jahr 2718 vorstellt, hat er bereits im vergangenen Jahr gezeigt. In diesem Jahr kommt "Süßer der Glocken nie brennen" wieder ins Programm und ich freue mich schon mir dieses Stück wieder anzusehen. Zum vierten Mal:-)
http://bit.ly/1NPEuDO
Willkommen :)
Gedichte dürfen gerne zitiert werden, wenn die Quelle genannt wird und ich eine Info bekomme;)
Empfohlener Beitrag
Weihnachtsgedicht 2017
Es wird Winter, keine Frage. Draußen ist's kalt, alles gefroren. Seit Jahren kennen wir es schon, ein "Hoch...
26.11.2015
16.11.2015
Sorge wegen Webcams
Viele Menschen machen sich Sorgen wegen im Smartphone oder Laptop eingebauter Kameras. Aber man kann sich absichern..
21.10.2015
Stagefright: Smartphones sind auch nicht sicher
Sicherheitslücken gehören mittlerweile zum Alltag eines PC-Anwenders.
Dagegen kann man sich absichern. Neu und Besorgnis erregend ist
allerdings eine Lücke in bei Smartphones und Tablet-PCs beliebten
Android. Hier geht's weiter.
23.07.2015
Teuer gespart?
Manchmal kommt es auch in meinem Kundenkreis vor: Leistungen
werden erbracht, die folgende Rechnung aber nicht bezahlt. Meistens
hilft eine Zahlungserinnerung und die Sache ist geritzt. Kann ja immer
mal sein, dass eine Rechnung vergessen wird.
Anfang des Jahres meinte eine Kunde aber offenbar, er könne sparen. Er verweigerte die Zalung mit einer ungeauen Pauschalaussage “alles falsch, nichts funktioniert”. Ich bin keineswegs perfekt und bin gerne bereit, eigene Fehler zu beheben. Aber dann will ich auch genau wissen, was falsch ist. Ich weiß, das ist ein hoher Anspruch:-)
Mein Kunde wollte jedenfalls nicht. Es kam zum Mahnbescheid, dem er auch ohne Grund widersprochen hat, und darauf folgend zum Prozess vor dem Amtsgericht. Auch im Prozess wurde der Kunde nicht substantiierter. Selbst auf Nachfrage der Richterin konnte der Kunde den angeblichen Fehler nicht genau benennen… er hat natürlich verloren und wurde zur Zahlung verurteilt.
Die Moral von der Geschichte: Wer reklamieren will, sollte auch begründen können.
Anfang des Jahres meinte eine Kunde aber offenbar, er könne sparen. Er verweigerte die Zalung mit einer ungeauen Pauschalaussage “alles falsch, nichts funktioniert”. Ich bin keineswegs perfekt und bin gerne bereit, eigene Fehler zu beheben. Aber dann will ich auch genau wissen, was falsch ist. Ich weiß, das ist ein hoher Anspruch:-)
Mein Kunde wollte jedenfalls nicht. Es kam zum Mahnbescheid, dem er auch ohne Grund widersprochen hat, und darauf folgend zum Prozess vor dem Amtsgericht. Auch im Prozess wurde der Kunde nicht substantiierter. Selbst auf Nachfrage der Richterin konnte der Kunde den angeblichen Fehler nicht genau benennen… er hat natürlich verloren und wurde zur Zahlung verurteilt.
Die Moral von der Geschichte: Wer reklamieren will, sollte auch begründen können.
27.02.2015
Der Ärger mit Telefonstörungen
Meine engsten Freunde wissen es: Im Dezember war mein Telefon-und
Internetanschluss ein paar Tage gestört. Grund genug, mich mal über die
Verbraucherrechte zu erkundigen. Hilfreiche Antworten gab es von den
Verbraucherzentralen Sachsen und Bayern, die ich in einem Artikel
zusammen getragen habe. Lies hier.
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