Ende März gab es interessantes Urteil bim Bundesgerichtshof. Demnach müssen Elteren, deren volljährigen Kinder über Tauschbörsen Urheberrechtsverstöße begehen, entweder selbst haften oder die Kinder "verpfeifen". (Az: I ZR 19/16, Urteil vom 30.03.2017)
Hat die Bundesregierung nicht erst im vergangenen Herbst die Regelung zur sogenannten "Störerhaftung" geändert und damit den Weg für öffentliche WLAN freigemacht? Widerspricht das aktuelle Urteil des BGH nicht der gefühlten Rechtssicherheit der neuen Regelungen?
Ich werde mal recherchieren... Mehr dazu demnächst an dieser Stelle.